Frage: Hallo, welche rechtlichen Voraussetzungen muss eine Firma treffen, welche ihren Besuchern ein WLAN anbieten möchte? Konkret geht es darum, wer bei Rechtsverstößen (wenn z.B. ein Besucher illegale Downloads zieht) haftet. Meines Wissens ja primär der Anschlussbetreiber. Kann mit einer rudimenteren Infrastruktur (z.B. einfacher WLAN-Router) hier überhaupt etwas erreicht werden, oder braucht man hier eine bessere Lösung (HotSpot Access Point mit Möglichkeit zur Aufzeichnung von Logfiles, evtl. mit Ticketdrucker zur eindeutigen Zuordnung). Wer weiß Rat? Danke Sebastian. 2 Kommentare, 198 mal gelesen.
↧